Promotion

Sek I: Laufbahnreglement §41 ff.

 

Promotionsbedingungen für die Sek B und Sek E
 
Für die definitive Beförderung müssen in der Sek B und in der Sek E kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

§41a)    

      

Der ungerundete Durchschnitt der Zeugnisnoten in den Kernfächern muss mindestens einen Notendurchschnitt von 4.00 ergeben. Für die Kernfächer gilt die folgende Gewichtung: Deutsche Sprache 20 %, Fremdsprachen (ungerundeter Durchschnitt der Zeugnisnote von Französischer und Englischer Sprache) 20 %, Mathematik (doppelt gezählt) 40 %, Naturlehre, Geschichte / Staatskunde, Geografie (ungerundeter Durchschnitt der Zeugnisnoten) 20 %.
§41b) Der ungerundete Durchschnitt der Zeugnisnoten in den Kern- und Erweiterungsfächern muss mindestens einen Notendurchschnitt von 4.00 ergeben.

 

Kernfächer
  Erweiterungsfächer
     
Deutsche Sprache   Bildnerisches Gestalten
Französische Sprache   Hauswirtschaft / Lebensgestaltung
Englische Sprache   Informatik
Mathematik   Musik
Naturlehre   Sport
Geschichte   Technisches Gestalten
Geografie